"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?
Wird die Finanzierung der gesetzlichen Rente angesprochen gibt es eine eindeutige erste Wahl:
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Ab und an kommt noch eine Versicherungspflicht für alle ins Gespräch und manch mal hört man ein entferntes "Staatsfonds" hallen.
Aber wäre nicht eine zweite, zusätzliche BBG ein praktikabler und sozial gerechter Weg?
Es würde nach wie vor eine BBG wie aktuell bei 85.200€ (West) existieren.
Zusätzlich gäbe es dann eine weitere BBG, fiktiv jetzt einfach mal bei 100.000€. Zwischen der bisherigen und der neuen BBG müssten dann wie bisher Beiträge gezahlt werden, es würden aber keine (oder nur anteilige) Entgeltpunkte erworben werden. Es würde noch immer das Verhältnis vom eigenen Einkommen zum Durchschnittseinkommen gelten, aber eben nur bis zur ersten BBG.
So würden Besserverdiener mit ihrer größeren Tragfähigkeit auch einen höheren Beitrag leisten.
Aktuell ist das weniger/nicht der Fall, da aus ihrem höheren Beitrag auch eine höhere Rente resultiert UND Besserverdiener statistisch länger leben (dass die eigene Geldanlage für diese Leute attraktiver wäre bleibt davon natürlich unberührt).
Mal davon abgesehen, dass die angesprochenen Besserverdiener dadurch natürlich besser abschneiden: Was denkt ihr darüber?
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