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AltersvorsorgeBBG

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Wird die Finanzierung der gesetzlichen Rente angesprochen gibt es eine eindeutige erste Wahl:
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Ab und an kommt noch eine Versicherungspflicht für alle ins Gespräch und manch mal hört man ein entferntes "Staatsfonds" hallen.

Aber wäre nicht eine zweite, zusätzliche BBG ein praktikabler und sozial gerechter Weg?
Es würde nach wie vor eine BBG wie aktuell bei 85.200€ (West) existieren.
Zusätzlich gäbe es dann eine weitere BBG, fiktiv jetzt einfach mal bei 100.000€. Zwischen der bisherigen und der neuen BBG müssten dann wie bisher Beiträge gezahlt werden, es würden aber keine (oder nur anteilige) Entgeltpunkte erworben werden. Es würde noch immer das Verhältnis vom eigenen Einkommen zum Durchschnittseinkommen gelten, aber eben nur bis zur ersten BBG.

So würden Besserverdiener mit ihrer größeren Tragfähigkeit auch einen höheren Beitrag leisten.
Aktuell ist das weniger/nicht der Fall, da aus ihrem höheren Beitrag auch eine höhere Rente resultiert UND Besserverdiener statistisch länger leben (dass die eigene Geldanlage für diese Leute attraktiver wäre bleibt davon natürlich unberührt).

Mal davon abgesehen, dass die angesprochenen Besserverdiener dadurch natürlich besser abschneiden: Was denkt ihr darüber?

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Schau dir mal den Rentenanspruch bei 80k brutto an und den bei 40k brutto. Dann schau dir bitte die Rentenbeiträge an.

Und jetzt: Glaubst du immernoch, dass Besserverdiener nicht überproportonal zahlen?

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Schau dir mal den Rentenanspruch bei 80k brutto an und den bei 40k brutto. Dann schau dir bitte die Rentenbeiträge an.

Und jetzt: Glaubst du immernoch, dass Besserverdiener nicht überproportonal zahlen?

Zu diesem Effekt (der ja nicht durch die Kopplung der Rentenpunkte ans Gehalt sondern eher die anderen Regelungen da drumherum herrührt) kommt noch, dass die Rentenversicherung eben kein zusätzliches Umverteilungswerkzeug ist und sein soll.

Außerdem würdest du weitere Ungerechtigkeiten basierend auf der Arbeitsaufteilung in einer Familie schaffen, da sich paare bei denen beide 50 k verdienen bei der Rente besser stellen würden als Paare bei denen einer 100 k verdient.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Schau dir mal den Rentenanspruch bei 80k brutto an und den bei 40k brutto. Dann schau dir bitte die Rentenbeiträge an.

Und jetzt: Glaubst du immernoch, dass Besserverdiener nicht überproportonal zahlen?

Nein, im Moment ist es absolut linear. Doppelte Einzahlung = doppelte Rentenpunkte = doppelte Rentenansprüche.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 09.06.2021:

Wird die Finanzierung der gesetzlichen Rente angesprochen gibt es eine eindeutige erste Wahl:
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Ab und an kommt noch eine Versicherungspflicht für alle ins Gespräch und manch mal hört man ein entferntes "Staatsfonds" hallen.

Aber wäre nicht eine zweite, zusätzliche BBG ein praktikabler und sozial gerechter Weg?
Es würde nach wie vor eine BBG wie aktuell bei 85.200€ (West) existieren.
Zusätzlich gäbe es dann eine weitere BBG, fiktiv jetzt einfach mal bei 100.000€. Zwischen der bisherigen und der neuen BBG müssten dann wie bisher Beiträge gezahlt werden, es würden aber keine (oder nur anteilige) Entgeltpunkte erworben werden. Es würde noch immer das Verhältnis vom eigenen Einkommen zum Durchschnittseinkommen gelten, aber eben nur bis zur ersten BBG.

So würden Besserverdiener mit ihrer größeren Tragfähigkeit auch einen höheren Beitrag leisten.
Aktuell ist das weniger/nicht der Fall, da aus ihrem höheren Beitrag auch eine höhere Rente resultiert UND Besserverdiener statistisch länger leben (dass die eigene Geldanlage für diese Leute attraktiver wäre bleibt davon natürlich unberührt).

Mal davon abgesehen, dass die angesprochenen Besserverdiener dadurch natürlich besser abschneiden: Was denkt ihr darüber?

Besserverdiener werden bereits deutlich überproportional zur Finanzierung der Rente herangezogen, da diese zu ca. 1/3 über einen Bundeszuschuss und damit aus Steuermitteln finanziert wird. Weiterhin ist richtigerweise verfassungsrechtlich vorgeschrieben, dass in der Sozialversicherung Beiträge und Leistungen für alle im gleichen Verhältnis zueinander stehen. Umverteilungen haben grundsätzlich über Steuern zu erfolgen!

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know-it-all

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Besserverdiener werden bereits deutlich überproportional zur Finanzierung der Rente herangezogen, da diese zu ca. 1/3 über einen Bundeszuschuss und damit aus Steuermitteln finanziert wird. Weiterhin ist richtigerweise verfassungsrechtlich vorgeschrieben, dass in der Sozialversicherung Beiträge und Leistungen für alle im gleichen Verhältnis zueinander stehen. Umverteilungen haben grundsätzlich über Steuern zu erfolgen!

Mein Konzept wäre es, den linearen Zusammenhang zwischen Rentenbeitragszahlungen und den erworbenen Rentenpunkten zu beenden und stattdessen eine degressive Funktion einzuführen. Das heißt die Anzahl der auf zusätzliche Rentenbeitragszahlungen gut geschriebenen zusätzlichen Rentenpunkte sinkt mit steigendem Einkommen/Beitrag.
Würde also vielleicht ein Durchschnittsverdiener unverändert 1 Rentenpunkt bekommen, so würde jemand mit doppelten Einkommen (und doppelten Rentenbeitragszahlungen) dann nur noch 1,5 Rentenpunkte bekommen (Beispielswert).

Das Leistungsfähigkeitsprinzip (mehr Beitragszahlung = mehr Rente) bleibt dann weiterhin erhalten, aber es gibt quasi eine Art "abnehmenden Grenznutzen" und Gutverdiener müssen mehr schultern als Geringverdiener.
Mit einer solchen Kurve kann man dann auch gut "rumspielen" und die "Streckung" der Kurve immer mal wieder variieren und an die Demographie anpassen., Dann muss man nicht unbedingt immer die anderen Parameter (Rentenalter, Beitragssatz) verändern.

Ansonsten interessante und sehr aktuelle Diskussion!

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Nein, im Moment ist es absolut linear. Doppelte Einzahlung = doppelte Rentenpunkte = doppelte Rentenansprüche.

Ist nicht richtig, da die Rente einen Floor hat. Einzahlung von Null führt eben nicht zu Auszahlung von Null.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Das trifft aber schon nicht in der GKV zu. Da zahlt man auch im Verhältnis zum Einkommen, aber alle bekommen die gleiche Leistung.

Bei der DRV wäre ich für einen regressiven Ansatz. Mit steigendem Einkommen erwirbt man weniger Rentenpunkte (Grenzwertbetrachtung).

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Besserverdiener werden bereits deutlich überproportional zur Finanzierung der Rente herangezogen, da diese zu ca. 1/3 über einen Bundeszuschuss und damit aus Steuermitteln finanziert wird. Weiterhin ist richtigerweise verfassungsrechtlich vorgeschrieben, dass in der Sozialversicherung Beiträge und Leistungen für alle im gleichen Verhältnis zueinander stehen. Umverteilungen haben grundsätzlich über Steuern zu erfolgen!

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Der Vorschlag führt halt dazu, dass für Leute mit einem Einkommen von meinetwegen 80k bis 100k dann zu einer Versicherung gezwungen werden, die nicht nur eine leicht negative Rendite erzielt, sondern eine massiv negative.

Ich kann sagen, was ich dann machen würde: Ich würde meine Stunden soweit reduzieren, bis ich aus diesem einkommen heraus falle, was anderes bleibt mir ja nicht.

Da kann man sich dann mal überlegen, was das für die Rente bedeutet.

---

Für mich ist das Anheben des Rentenbeginns der einzig richtige Weg. das heißt ja nicht, dass man mit 70 noch 40h/Woche arbeiten muss, das kann ja gerne auch ein gleitendes System sein, hier muss einfach mehr Flexibilität her.

Bei körperlich anstrengenen Tätigkeiten braucht es eben mehr Technologie.

Und dann brauchen wir ein Säulenmodell. Wenn die gesetzliche Rente eh nur noch einen "Sockeleinkommen" liefert braucht es eine tragfähige zweite Säule, nicht diesen komplizierten, teuren und attrakten Riestermüll und auch nicht dieses Kleckerbeträge, die den leuten suggerieren, sie hätten ja was getan? Was will man in 30 Jahren mit 50€ Zusatzriesterrente im Monat?

Also ein Staatsfonds o.ä. in dem man freiwillig meinetwegen bis zu 500€/Monat aus dem netto einzahlen kann und dessen Einnahen unversteuert bleiben und der einem dann entsprechend Geld ausschüttet. Und das Geld darf entweder ab 60(?) an sich oder die Erben ausgezahlt werden oder früher nur für eine selbst genutzte Immobilie.

Alles andere was nur die Banken, Berater und Versicherer wohlhabend machte würde ich einstellen, die gesetzliche Rente wird ja eh schon durch enorme Mengen Steuereld bezuschusst.

Ob man Bamten oder Versorgungswerke da rein zwingt ist ein zweischneidiges Schwert. Auch hier ist die Deographoe nicht gut und gerade Bamte haben sehr hohe Ansprüche und leben auch noch länger. Das kann gewaltig nach hinten losgehen.

Was man tun kann ist, mal darüber nachzudenken, warum Pensionen so extrem besser getsellt sind als Renten. Auch das ist 100% Steuergeld und lässt sich zumindest langsam über Jahrzehnte hinweg anpassen, so wie bei den Renten eben auch.

Und für die Pensionen der Politiker schlage ich ein Modell vor, das einen festen Mulltipliaktor zur Median-Rente vorsieht und für die Diäten einen festen Multiplikator zum Lohn des untersten Einkommensquintils.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Der Vorschlag führt halt dazu, dass für Leute mit einem Einkommen von meinetwegen 80k bis 100k dann zu einer Versicherung gezwungen werden, die nicht nur eine leicht negative Rendite erzielt, sondern eine massiv negative.

Ich kann sagen, was ich dann machen würde: Ich würde meine Stunden soweit reduzieren, bis ich aus diesem einkommen heraus falle, was anderes bleibt mir ja nicht.

Die Stunden reduzieren würden aber nur die wenigsten machen. Schließlich verdienst du ja mit dem ausgedachten System netto immer noch mit 100k Brutto mehr als mit 80k Brutto.
Steuern, KV-Beiträge etc. führen ja auch zu massiv negativen Renditen. Zumal des dem TE ja glaub ich auch nicht um Renditen ging, sondern um die Finanzierung der Renten durch Besserverdiener.

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know-it-all

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Ist nicht richtig, da die Rente einen Floor hat. Einzahlung von Null führt eben nicht zu Auszahlung von Null.

Das darfst du gerne nochmal irgendwo genauer erklären, wie du das meinst und wo du das her hast.
Sieht man mal von einigen Ausnahmen (Mütterrente usw.) ab, dann besteht auch meines Wissens nach ein linearer Zusammenhang zwischen Bruttoeinkommen (mind. bis zur BBG), Beitragshöhe und Anzahl erworbener Rentenpunkte. Das doppelte Bruttoeinkommen in einem Jahr (innerhalb der BBG) führt somit zur doppelten Anzahl an gutgeschriebenen Rentenpunkten. In einem Jahr ohne SV-pflichtigen Lohn (Sarbatical, unbezahlter Urlaub usw. Ausnahme: Erziehungszeiten) bekommt man auch keine Rentenpunkte gutgeschrieben,

Die Rentenpunkte wiederum haben einen linearen Zusammenhang mit der Höhe der Rente. Ein abschlagsfrei in Rente gegangener Rentner bekommt die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte x aktueller Rentenwert (EUR-Betrag pro Rentenpunkt) als Bruttorente ausgezahlt. Doppelt so viele Rentenpunkte führen deswegen unweigerleich auch zu einer doppelt so hohen Rente.

Wo dein "Floor" herkommt, ist mir jedenfalls ein Rätsel.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Das trifft aber schon nicht in der GKV zu. Da zahlt man auch im Verhältnis zum Einkommen, aber alle bekommen die gleiche Leistung.

Deshalb bin ich auch Anhänger der Kopfpauschale! Aktuell gibt es unverheiratete, gut verdienende Doppelverdienerpaare, die zusammen über 700 € für Ihre GKV ausgeben. Dann gibt es kinderlose Einverdiener-Ehen mit Durchschnittseinkommen, die zahlen zusammen keine 250 € für den gleichen GKV Schutz. In meinen Augen unbegreiflich.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Die Grenzabgabenlast wäre gemäß des Vorschlags zwischen 80k-100k dann bei 55%. Das ist auch die derzeitige Grenzabgabenlast für Einkommen zwischen BBG KV und BBG RV. Nur der Arbeitnehmeranteil, real noch deutlich höher!

Nicht die Leute mit ihren 100-200k sollen das ausbügeln. Wenn man eine Umverteilung erzielen muss, dann sollte man auf die oberen 0,1% abzielen und Vermögen berücksichtigen.

100k sind "nicht einmal" 5k Netto/Monat. Ein sehr gutes Gehalt zum leben, aber du tust so als würde man da am Wochenende Champagner schlürfen und Porsche fahren. Welcome to reality - das ist damit nicht drin ;)

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

[...]
100k sind "nicht einmal" 5k Netto/Monat. Ein sehr gutes Gehalt zum leben, aber du tust so als würde man da am Wochenende Champagner schlürfen und Porsche fahren. Welcome to reality - das ist damit nicht drin ;)

Das ist das große Problem aller Umverteilungsdebatten, und auch der Grund warum kaum ein Befürworter zahlen nennt. Man sagt immer man nimmt es von den reichen, oder denen da oben, denen denen es nicht weh tut oder die es gar nicht merken.

Und in der Realität geht es dann um Leute die 100 k verdienen, oder 200 k als Familie. Klar, damit kann man gut leben. Aber weder sorgenfrei, noch ist man reich. Wenn ich mich bei mir in der Firma umschaue, unterscheidet sich der Lebensstandard von einer Familie mit 75 k Einkommen gar nicht so dramatisch von einer mit 150 k. Wenn wir das noch weiter annähern, hat irgendwann gar keiner mehr Lust die Extrameile für die 150 k zu gehen.

Außerdem sorgt die aktuelle BBG auch schon für eine gewisse Schlechterstellung der Besserverdiener. Es gibt nämlich kaum eine Altersvorsorge mit so einer Rendite wie die der gesetzlichen Rente auf die eigenen Beiträge. Wenn wir unterstellen, dass im Alter jeder ungefähr den gleichen Anteil seines vorherigen Gehalts braucht, um seinen Lebensstandard halten zu können, zwingt das jemanden oberhalb der BBG dazu deutlich mehr privat vorzusorgen. Wobei er da pro gezahltem Euro später weniger Rente bekommt, als wenn er diesen in die Rentenkasse hätte einzahlen können.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Außerdem sorgt die aktuelle BBG auch schon für eine gewisse Schlechterstellung der Besserverdiener. Es gibt nämlich kaum eine Altersvorsorge mit so einer Rendite wie die der gesetzlichen Rente auf die eigenen Beiträge. Wenn wir unterstellen, dass im Alter jeder ungefähr den gleichen Anteil seines vorherigen Gehalts braucht, um seinen Lebensstandard halten zu können, zwingt das jemanden oberhalb der BBG dazu deutlich mehr privat vorzusorgen. Wobei er da pro gezahltem Euro später weniger Rente bekommt, als wenn er diesen in die Rentenkasse hätte einzahlen können.

Ähhm.. genau!

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Dem stimme ich 100% zu... nur ist das mit der derzeitigen Besetzung des Bundestags (ein Drittel Beamte) nicht umsetzbar, und gesellschaftlichen/medialen Druck zur Diätenkürzung, Bundestagsverkleinerung etc. gibt es auch kaum.

Es gibt allerdings keinen Grund, die Beamten besonders zu schonen... während bei Rentnern die Rente aus dem Durchschnitt ihres ganzen Berufslebens berechnet wird, zählen bei Beamten nur die letzten beiden Jahre vor der Pension (71% des letzten Bruttogehalts). Deutliche Einschnitte bei Pensionären wären da theoretisch möglich. In den kommenden Jahren gehen ansonsten 20% des Haushalts der Bundesländer allein für Beamtenpensionen drauf.

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Was man tun kann ist, mal darüber nachzudenken, warum Pensionen so extrem besser getsellt sind als Renten. Auch das ist 100% Steuergeld und lässt sich zumindest langsam über Jahrzehnte hinweg anpassen, so wie bei den Renten eben auch.

Und für die Pensionen der Politiker schlage ich ein Modell vor, das einen festen Mulltipliaktor zur Median-Rente vorsieht und für die Diäten einen festen Multiplikator zum Lohn des untersten Einkommensquintils.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Dem stimme ich 100% zu... nur ist das mit der derzeitigen Besetzung des Bundestags (ein Drittel Beamte) nicht umsetzbar, und gesellschaftlichen/medialen Druck zur Diätenkürzung, Bundestagsverkleinerung etc. gibt es auch kaum.

Es gibt allerdings keinen Grund, die Beamten besonders zu schonen... während bei Rentnern die Rente aus dem Durchschnitt ihres ganzen Berufslebens berechnet wird, zählen bei Beamten nur die letzten beiden Jahre vor der Pension (71% des letzten Bruttogehalts). Deutliche Einschnitte bei Pensionären wären da theoretisch möglich. In den kommenden Jahren gehen ansonsten 20% des Haushalts der Bundesländer allein für Beamtenpensionen drauf.

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Bei diesen Diskussionen um Pensionen frage ich mich dann immer, ob eine Änderung an den Pensionen der Allgemeinheit wirklich etwas bringt oder ob es eher darum geht dass sie den Beamten geneided wird.

Ich bin kein Beamter, aber ich kann mit den Pensionen gut leben, weil ich sie als Benefit für Beamte sehe. Es wird oft darüber gesprochen, dass man als Beamter weniger verdient als mit vergleichbarer Qualifikation in der Wirtschaft. Ich sehe da die bessere Pension als einen gewissen Ausgleich dafür. Also wenn man eine Reduzierung der Beamtenpensionen fordert, fordert man eigentlich eine Kürzung der Beamtenbezüge.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Bei diesen Diskussionen um Pensionen frage ich mich dann immer, ob eine Änderung an den Pensionen der Allgemeinheit wirklich etwas bringt oder ob es eher darum geht dass sie den Beamten geneided wird.

Ich bin kein Beamter, aber ich kann mit den Pensionen gut leben, weil ich sie als Benefit für Beamte sehe. Es wird oft darüber gesprochen, dass man als Beamter weniger verdient als mit vergleichbarer Qualifikation in der Wirtschaft. Ich sehe da die bessere Pension als einen gewissen Ausgleich dafür. Also wenn man eine Reduzierung der Beamtenpensionen fordert, fordert man eigentlich eine Kürzung der Beamtenbezüge.

Es ist halt schlicht nicht wahr das man weniger verdient.
Brutto mag das noch sein, netto jedoch nicht mehr.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Bei diesen Diskussionen um Pensionen frage ich mich dann immer, ob eine Änderung an den Pensionen der Allgemeinheit wirklich etwas bringt oder ob es eher darum geht dass sie den Beamten geneided wird.

Ich bin kein Beamter, aber ich kann mit den Pensionen gut leben, weil ich sie als Benefit für Beamte sehe. Es wird oft darüber gesprochen, dass man als Beamter weniger verdient als mit vergleichbarer Qualifikation in der Wirtschaft. Ich sehe da die bessere Pension als einen gewissen Ausgleich dafür. Also wenn man eine Reduzierung der Beamtenpensionen fordert, fordert man eigentlich eine Kürzung der Beamtenbezüge.

Österreich - Beamte zahlen in die Rentenkasse ein, Durchschnittsrente 800€ höher.

Nun erzähl dem 40 Jahre Facharbeiter wieso er nur 600€ bekommt. Wird sich freuen, dass irgendein Lehrer 4000 bekommt.

antworten
WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Statt sich um die einzigen echten Verbesserungsmöglichkeiten der RV zu kümmern - Mehr Kinder oder Anlagenrente - sorgt die Regierung dafür, dass es noch weniger Kinder gibt und dass Kapitalerträge (u.a durch Finanztransaktionssteuer) noch weniger bringen.

Wer in unserem alter denkt, er wird vor 75 und mit mehr als 25% seines letzten letzten Gehalts in Rente gehen, der hat wohl den Schuss nicht gehört.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Es ist halt schlicht nicht wahr das man weniger verdient.
Brutto mag das noch sein, netto jedoch nicht mehr.

Das ist ja im Endeffekt das was ich meine. Brutto verdient man weniger, wenn man aber auf Netto + Benefits schaut ist es näher bei einander.

Ob es jetzt mehr oder weniger als in Weltwirtschaft ist hängt auch von der Tätigkeit ab. Als Geisteswissenschaftler kannst du als Beamter wahrscheinlich sogar besser verdienen. Bauingenieure oder ähnliches verdient deutlich schlechter (weshalb man da auch keine Leute kriegt).

Gleichzeitig sollten wir denke ich auch den Anspruch haben, gute Leute in die öffentliche Verwaltung zu bekommen, die man dann auch entsprechend bezahlen muss.

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know-it-all

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Österreich - Beamte zahlen in die Rentenkasse ein, Durchschnittsrente 800€ höher.

Das könnte jetzt auch einfach nur bedeuten, dass die pensionierten Beamten in Österreich auch mehr Rente als "normale" Angestellte bekommen, so dass das auch in der Durchschnittsrente sichtbar wird? Also ich glaube das österreichische System ist einfach nicht 1:1 vergleichbar mit unserem, und dass die Durchschnittsrente dort höher ist, hat sicher nichts damit zu tun, dass die Beamten dort mit einzahlen.

Ich meine auch nicht, dass das Einbeziehen neuer Personengruppe in die gesetzliche Rente (diskutiert werden ja immer wieder Beamte oder auch Selbständige), dass man sich damit vielleicht Zeit erkauft, aber das Problem der Demographie verschiebt sich dann einfach in die Zukunft. Ich habe also eine Zeitlang mehr Beitragszahler (die bestehenden Pensionäre werden vermutlich nach alter Regelung weiter aus Steuergeldern bezahlt), aber die werden auch irgendwann zu Rentnern und dann habe ich das demographische Problem wieder.

Da unsere Rentenversicherung auch nur umverteilen kann (aber nach Rechtslage) kein Geld anlegt, würde die Einbeziehung dieser Personengruppen wohl auch dazu führen, dass über die heutigen Rentner das Füllhorn ausgeschüttet wird (die zusätzlichen Beitrag müssen ja irgendwohin...). Da Renten aber nur steigen, nicht aber sinken dürfen, verschärft das auch die Lasen für die Zukunft.

Nun erzähl dem 40 Jahre Facharbeiter wieso er nur 600€ bekommt. Wird sich freuen, dass irgendein Lehrer 4000 bekommt.

Der Rentenwert liegt derzeit bei 34 EUR pro Rentenpunkt. Jemand mit 600 EUR Rente hätte also weniger als 18 Rentenpunkte gesammelt = reichlich wenig für 40 Berufsjahre als "Facharbeiter", finde ich. Dein Vergleich hinkt also ziemlich! Ich will damit natürlich nicht verneinen, dass Pensionen im Durchschnitt tatsächlich wesentlich höher sind als die Renten, aber so krass ist das Missverhältnis einfach nicht.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Österreich - Beamte zahlen in die Rentenkasse ein, Durchschnittsrente 800€ höher.

Nun erzähl dem 40 Jahre Facharbeiter wieso er nur 600€ bekommt. Wird sich freuen, dass irgendein Lehrer 4000 bekommt.

Zur Durchschnittsrente in Österreich: Hier wird gerne unterschlagen, dass die Wartezeit für die Rente in Österreich 15 Jahre beträgt. In Deutschland sind es 5 Jahre. Dies führt dazu, dass es in Deutschland viele Menschen gibt, die nur 5-10 Jahre eingezahlt haben (Hausfrauen, Selbstständige, Beamte) und dann eine sehr geringe Rente bekommen, welche den Durchschnitt nach unten zieht. In Östereich bekommem diese Menschen GAR KEINE Rente, was die Durchschnittsrente nach oben zieht.

In welchem Land sind die Rentner nun also bessergestellt???

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Das aktuelle Rentensystem war halt von vorne herein nie langfristig tragfähig. Das ist ja auch schon lange bekannt.
Bloß war durch die gute Konjunktur und das heimliche regelmäßige Drehen an der Steuer- und Abgabenschraube der Leidensdruck bis dato nicht hoch genug in der Politik um dieses schwierige Thema anzugehen.

Die Finanzierung ist aber jetzt schon wackelig und bis 2030 wird die arbeitende Bevölkerung in Deutschland um ~5 Millionen abnehmen und die Rentenbevölkerung um ca. 10 Millionen zunehmen.

  • 2020 hatten wir ein Verhältnis von gut 2:1 (arbeitende Bevölkerung zu Rentner),
  • 2030 wird es vermutlich bei 1,6:1 liegen und
  • 2050 wird es vermutlich bei 1,3:1 liegen.

Kann sich wohl jeder selber ausrechnen, wie die Budgetlage der GRV in den nächsten 30 Jahren aussieht.

Das Mediangehalt liegt 2021 übrigens bei 43k im Jahr (~3,5 im Monat), davon gehen aktuell ca. 670 Euro im Monat in die GKV. Die durchschnittliche Rente liegt aber schon heute nur bei ca. 1200 Euro im Monat und selbst da muss der Staat schon 100 Milliarden im Jahr aus Steuermitteln zuschießen. Diese Steuermittel sinken natürlich auch, wenn immer weniger Leute arbeiten.

Also entweder werden die Beiträge massiv steigen (was Arbeiten unattraktiv macht) oder die Renten müssen massiv gekürzt werden.

Viel mehr realistische Optionen sehe ich nicht.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

100k sind "nicht einmal" 5k Netto/Monat. Ein sehr gutes Gehalt zum leben, aber du tust so als würde man da am Wochenende Champagner schlürfen und Porsche fahren. Welcome to reality - das ist damit nicht drin ;)

Nein, so hat niemand getan oder das auch nur im Ansatz suggeriert. Es wurde schlicht und einfach argumentiert, dass Besserverdiener eine höhere Last tragen können und sie deswegen mehr beitragen sollen.
Du unterstellst eine realitätsferne Ansicht, die überhaupt nicht vorkam.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Nein, so hat niemand getan oder das auch nur im Ansatz suggeriert. Es wurde schlicht und einfach argumentiert, dass Besserverdiener eine höhere Last tragen können und sie deswegen mehr beitragen sollen.
Du unterstellst eine realitätsferne Ansicht, die überhaupt nicht vorkam.

Die oberen 10% (also ab so 60k als single) zahlen bereits 50% der gesamten Steuerlast, irgendwann ist es auch mal gut mit "höhere Last tragen"

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Die oberen 10% (also ab so 60k als single) zahlen bereits 50% der gesamten Steuerlast, irgendwann ist es auch mal gut mit "höhere Last tragen"

In den USA war es bis vor einiger Zeit noch so, dass die oberen Einkommen im Wesentlichen fast 100% der Steuerlast tragen sollten und die unteren Einkommen nichts. In den 1930ern war dort der Spitzensteuersatz 63%. Ab 1944 galt 94% ab 200.000 USD Jahres-Einkommen.

Erst in den 1980ern ist der Spitzensteuersatz auf unter 70% gefallen. Reagan wollte damit die Wirtschaft ankurbeln, was in Retrospektive betrachtet, nicht funktioniert hatte. Als direkte Folge davon nahm die Vermögensungleichheit allerdings stark zu.

Es ist nun mal so, dass die "Reichen" keine Verwendung für Geld haben. Durch die Senkung des Steuersatzes blieb viel mehr Geld auf dem Konto, welches in Folge aber nicht ausgegeben wurde, sondern einfach auf dem Konto versauerte und sich vermehrte. Geld muss fließen.

Dort müssen wir wieder hin, zu 70% Grenzsteuersatz ab einem Einkommen, welches sich realistisch betrachtet nicht in einem Jahr verkonsumieren lässt (unter Beachtung von 50% Sparquote usw.). Sagen wir mal, bei 5 Millionen Euro Jahreseinkommen sollte der Grenzsteuersatz ganz sicher bei mindestens 70% liegen. Ob dieser vielleicht auch schon ab einer Million Brutto-Jahreseinkommen greifen könnte, darüber könnte man reden. Also... für den Teil des Einkommens, welcher die erste Million Einkommen übersteigt.

antworten
WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

In den USA war es bis vor einiger Zeit noch so, dass die oberen Einkommen im Wesentlichen fast 100% der Steuerlast tragen sollten und die unteren Einkommen nichts. In den 1930ern war dort der Spitzensteuersatz 63%. Ab 1944 galt 94% ab 200.000 USD Jahres-Einkommen.

Erst in den 1980ern ist der Spitzensteuersatz auf unter 70% gefallen. Reagan wollte damit die Wirtschaft ankurbeln, was in Retrospektive betrachtet, nicht funktioniert hatte. Als direkte Folge davon nahm die Vermögensungleichheit allerdings stark zu.

Es ist nun mal so, dass die "Reichen" keine Verwendung für Geld haben. Durch die Senkung des Steuersatzes blieb viel mehr Geld auf dem Konto, welches in Folge aber nicht ausgegeben wurde, sondern einfach auf dem Konto versauerte und sich vermehrte. Geld muss fließen.

Dort müssen wir wieder hin, zu 70% Grenzsteuersatz ab einem Einkommen, welches sich realistisch betrachtet nicht in einem Jahr verkonsumieren lässt (unter Beachtung von 50% Sparquote usw.). Sagen wir mal, bei 5 Millionen Euro Jahreseinkommen sollte der Grenzsteuersatz ganz sicher bei mindestens 70% liegen. Ob dieser vielleicht auch schon ab einer Million Brutto-Jahreseinkommen greifen könnte, darüber könnte man reden. Also... für den Teil des Einkommens, welcher die erste Million Einkommen übersteigt.

Kann man sicher machen. Aber es ist ein Trugschluss zu glauben, dass der Staat dann plötzlich in Geld schwimmt und die Finanzierung der Sozialversicherung gesichert ist. Die Reichensteuer (3% Aufschlag auf die Einkommenssteuer ab 250 T€ im Jahr) bringt gerade mal eine läppische Mrd. € Mehreinnahmen. Ein Aufschlag auf 70 % ist natürlich eine andere Hausnummer, aber bei 1 Mio. € Jahrseinkommen wären so wenige betroffen, dass die Zusatzeinnahmen vernachlässigbar wären.

Übrigens hast du in deinen Ausführungen bewusst oder unbewusst ausgeklammert, dass der Spitzensteuersatz in den USA in den goldenen 20igern durchweg bei unter 30% lag und erst wegen der großen Depression und dem zweiten Weltkrieg so stark angehoben wurde.

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know-it-all

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Die oberen 10% (also ab so 60k als single) zahlen bereits 50% der gesamten Steuerlast, irgendwann ist es auch mal gut mit "höhere Last tragen"

Hier muss ich haarspalterisch mal anmerken, dass die Einkommenssteuer nur eine von vielen Steuern ist. Laut BMF-Monatsbericht betrug das Aufkommen der Lohnsteuer (mit veranlagerter Einkommenssteuer) knapp 18,8 Mrd €.
Zum Vergleich einige weiteren Steuern, deren Herkunft sicher deutlich gleichmäßiger über die Bevölkerung ("arm" und "reich") verteilt ist (alle Werte in Mio €)
Steuern vom Umsatz 18.316
Tabaksteuer 1.466
Versicherungsteuer 1.014
Kraftfahrzeugsteuer 819
[...]
Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 51.471
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/05/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-2-steuereinnahmen-april-2021.html

Wie du siehst, ist die Einkommensteuer eine von mehreren, wenn auch die, gemeinsam (!) mit der Umsatzsteuer, mit dem höchsten Aufkommen.
Wenn man diese Steuern jedoch insgesamt betrachtet, dürfte deine These, dass die oberen 10% 50% der gesamten Steuerlast tragen ganz nicht richtig sein (oder zumindest nicht eindeutig).

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

know-it-all schrieb am 11.06.2021:

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Das könnte jetzt auch einfach nur bedeuten, dass die pensionierten Beamten in Österreich auch mehr Rente als "normale" Angestellte bekommen, so dass das auch in der Durchschnittsrente sichtbar wird? Also ich glaube das österreichische System ist einfach nicht 1:1 vergleichbar mit unserem, und dass die Durchschnittsrente dort höher ist, hat sicher nichts damit zu tun, dass die Beamten dort mit einzahlen.

Ich meine auch nicht, dass das Einbeziehen neuer Personengruppe in die gesetzliche Rente (diskutiert werden ja immer wieder Beamte oder auch Selbständige), dass man sich damit vielleicht Zeit erkauft, aber das Problem der Demographie verschiebt sich dann einfach in die Zukunft. Ich habe also eine Zeitlang mehr Beitragszahler (die bestehenden Pensionäre werden vermutlich nach alter Regelung weiter aus Steuergeldern bezahlt), aber die werden auch irgendwann zu Rentnern und dann habe ich das demographische Problem wieder.

Da unsere Rentenversicherung auch nur umverteilen kann (aber nach Rechtslage) kein Geld anlegt, würde die Einbeziehung dieser Personengruppen wohl auch dazu führen, dass über die heutigen Rentner das Füllhorn ausgeschüttet wird (die zusätzlichen Beitrag müssen ja irgendwohin...). Da Renten aber nur steigen, nicht aber sinken dürfen, verschärft das auch die Lasen für die Zukunft.

Der Rentenwert liegt derzeit bei 34 EUR pro Rentenpunkt. Jemand mit 600 EUR Rente hätte also weniger als 18 Rentenpunkte gesammelt = reichlich wenig für 40 Berufsjahre als "Facharbeiter", finde ich. Dein Vergleich hinkt also ziemlich! Ich will damit natürlich nicht verneinen, dass Pensionen im Durchschnitt tatsächlich wesentlich höher sind als die Renten, aber so krass ist das Missverhältnis einfach nicht.

In jedem Thread, indem die deutsche Politik auch nur minimal kritisiert wird, tauchst du auf und stellst es so dar, als wären wir im besten land der Welt und alle wären Millionäre. Sieh mal ein, dass Deutschland den Bach runtergeht und die performer wegziehen.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Das aktuelle Rentensystem war halt von vorne herein nie langfristig tragfähig. Das ist ja auch schon lange bekannt.
Bloß war durch die gute Konjunktur und das heimliche regelmäßige Drehen an der Steuer- und Abgabenschraube der Leidensdruck bis dato nicht hoch genug in der Politik um dieses schwierige Thema anzugehen.

Die Finanzierung ist aber jetzt schon wackelig und bis 2030 wird die arbeitende Bevölkerung in Deutschland um ~5 Millionen abnehmen und die Rentenbevölkerung um ca. 10 Millionen zunehmen.

  • 2020 hatten wir ein Verhältnis von gut 2:1 (arbeitende Bevölkerung zu Rentner),
  • 2030 wird es vermutlich bei 1,6:1 liegen und
  • 2050 wird es vermutlich bei 1,3:1 liegen.

Kann sich wohl jeder selber ausrechnen, wie die Budgetlage der GRV in den nächsten 30 Jahren aussieht.

Das Mediangehalt liegt 2021 übrigens bei 43k im Jahr (~3,5 im Monat), davon gehen aktuell ca. 670 Euro im Monat in die GKV. Die durchschnittliche Rente liegt aber schon heute nur bei ca. 1200 Euro im Monat und selbst da muss der Staat schon 100 Milliarden im Jahr aus Steuermitteln zuschießen. Diese Steuermittel sinken natürlich auch, wenn immer weniger Leute arbeiten.

Also entweder werden die Beiträge massiv steigen (was Arbeiten unattraktiv macht) oder die Renten müssen massiv gekürzt werden.

Viel mehr realistische Optionen sehe ich nicht.

+1

Die Leute sehen das nicht ein.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

In den USA war es bis vor einiger Zeit noch so, dass die oberen Einkommen im Wesentlichen fast 100% der Steuerlast tragen sollten und die unteren Einkommen nichts. In den 1930ern war dort der Spitzensteuersatz 63%. Ab 1944 galt 94% ab 200.000 USD Jahres-Einkommen.

Erst in den 1980ern ist der Spitzensteuersatz auf unter 70% gefallen. Reagan wollte damit die Wirtschaft ankurbeln, was in Retrospektive betrachtet, nicht funktioniert hatte. Als direkte Folge davon nahm die Vermögensungleichheit allerdings stark zu.

Es ist nun mal so, dass die "Reichen" keine Verwendung für Geld haben. Durch die Senkung des Steuersatzes blieb viel mehr Geld auf dem Konto, welches in Folge aber nicht ausgegeben wurde, sondern einfach auf dem Konto versauerte und sich vermehrte. Geld muss fließen.

Dort müssen wir wieder hin, zu 70% Grenzsteuersatz ab einem Einkommen, welches sich realistisch betrachtet nicht in einem Jahr verkonsumieren lässt (unter Beachtung von 50% Sparquote usw.). Sagen wir mal, bei 5 Millionen Euro Jahreseinkommen sollte der Grenzsteuersatz ganz sicher bei mindestens 70% liegen. Ob dieser vielleicht auch schon ab einer Million Brutto-Jahreseinkommen greifen könnte, darüber könnte man reden. Also... für den Teil des Einkommens, welcher die erste Million Einkommen übersteigt.

Die 94% hat aber absolut niemand gezahlt. Sie waren rein symbolisch. Es gab genügend Schlupflöcher. Wirklich niemand hat das gezahlt. Man muss auch anmerken, dass die 200.000 heute in heutiger Währung etwas mehr als 3 mio. Welcher angestellte (es war Einkommenssteuer). Die 10 Leute die so viel verdient haben, haben die 94% nicht gezahlt.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Nein, so hat niemand getan oder das auch nur im Ansatz suggeriert. Es wurde schlicht und einfach argumentiert, dass Besserverdiener eine höhere Last tragen können und sie deswegen mehr beitragen sollen.
Du unterstellst eine realitätsferne Ansicht, die überhaupt nicht vorkam.

Es ist aber auch so, dass Besserverdiener heute schon eine höhere Last tragen. Immer nur bei den Besserverdienern drauf zu schlagen darf auch kein Dogma sein und führt wenn man das immer weiter macht dazu, dass wir irgendwann keine Besserverdiener mehr haben.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

Kann man sicher machen. Aber es ist ein Trugschluss zu glauben, dass der Staat dann plötzlich in Geld schwimmt und die Finanzierung der Sozialversicherung gesichert ist. Die Reichensteuer (3% Aufschlag auf die Einkommenssteuer ab 250 T€ im Jahr) bringt gerade mal eine läppische Mrd. € Mehreinnahmen. Ein Aufschlag auf 70 % ist natürlich eine andere Hausnummer, aber bei 1 Mio. € Jahrseinkommen wären so wenige betroffen, dass die Zusatzeinnahmen vernachlässigbar wären.

Übrigens hast du in deinen Ausführungen bewusst oder unbewusst ausgeklammert, dass der Spitzensteuersatz in den USA in den goldenen 20igern durchweg bei unter 30% lag und erst wegen der großen Depression und dem zweiten Weltkrieg so stark angehoben wurde.

Ich würde mal gerne wissen wie viele Leute wir überhaupt mit haben, die ein Jahreseinkommen von > 5 mio € haben. Das werden nicht viele sein.

Das ist ja auch das Problem bei den aktuellen Maßnahmen, man will nur die wirklich reichen treffen, stellt dann aber fest, dass das unterm Strich nicht viel bringt und dehnt es deshalb auch auf die Besserverdiener aus.

Auch bei den immer wieder von den Linken ins rennen gebrachten Spitzensteuersätzen auf Einkommen oberhalb 1 oder 2 Mio geht es wohl eher um deren Gerechtigkeitsempfinden (das man teilen kann oder auch nicht), als darum dass das wirklich die Staatskassen saniert.

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know-it-all

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 11.06.2021:

In jedem Thread, indem die deutsche Politik auch nur minimal kritisiert wird, tauchst du auf und stellst es so dar, als wären wir im besten land der Welt und alle wären Millionäre. Sieh mal ein, dass Deutschland den Bach runtergeht und die performer wegziehen.

Ich tauche auf, weil mich dieses unkonstruktive Rumgejammere, wie schlecht hier alles sei, einfach stört. Und du solltest mal bei den Fakten bleiben - weder habe ich behauptet, wir seien das beste Land der Welt, noch dass wir alle Millionäre sind. Kann es sein, dass du gerne leicht übertreibst?

Auch das Beispiel mit dem 600 EUR Rentner im Vergleich mit dem 4.000 EUR Lehrer ist, wie ich dargelegt habe, komplett konstruiert. Und selbst wenn man macht es keinen Sinn extreme Gegensätze (Kleinstrente Deutschland vs. Maximalrente) zu vergleichen.

Und wer Österreich als "Gegenbeispiel" anführt, der sollte eben auch erwähnen, dass dort der Beitragssatz noch höher ist als bei uns (22,x% vs. 18,x%) usw. Außerdem hat Österreich eine etwas günstigere Demographie, aber das kann sich in ein paar Jahrzehnten auch drehen und die lässt sich auch in Deutschland kurzfristig nicht ändern, denn es dauert nunmal 2 Jahrzehnte bis ein Kind frühstens zum Beitragszahler wird.

Was ich hingegen gerne akzeptiere und toleriere: wenn jemand meckert, aber auch mal konstruktive Lösungsvorschläge macht, wie man das Problem angehen kann. Das höre/llese ich hier aber in der Mehrheit nicht, sondern immer nur "die Abgabenlasst und Sozialabgaben sind zu hoch" und im nächsten Satz steht "die Renten hier sind aber zu niedrig!". Da passt einfach nicht zusammen.

Oben hatte mal jemand geschrieben:

Für mich ist das Anheben des Rentenbeginns der einzig richtige Weg. das heißt ja nicht, dass man mit 70 noch 40h/Woche arbeiten muss, das kann ja gerne auch ein gleitendes System sein, hier muss einfach mehr Flexibilität her.

Das erfüllt mein Kriterium als konstruktiver Lösungsvorschlag, auch wenn es natürlich nicht sehr populär in der Bevölkerung wäre...
Und für mich ein Grund heute jeden EUR, den ich übrig habe, zu investieren, um möglichst nachdem ich 60 bei Bedarf jederzeit die Freiheit habe, mir aus meinem Kapitel notfalls meine eigene Rente zu zahlen.

antworten
WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Vergleiche mal die Mindestpension, die jeglicher Beamter nach 5 Jahren bekommt, mit der sogenannten Standardrente (Rente, die jemand mit Durchschnittseinkommen nach 45 Jahren erhält). Findest du es in Ordnung, dass jemand nach 45 Jahren Einzahlungen auf Durchschnittsniveau gerade Mal um die 1000€ netto erhält, also kaum mehr als Hartz 4 zum Leben hat (bei Hartz 4 werden ja Miete etc noch zusätzlich gezahlt)? Das bedeutet, dass die meisten Menschen hierzulande mit ihren Einzahlungen in die Rentenkasse keine anständige Altersvorsorge aufbauen können. Dass das problematisch ist, sollte eigentlich klar sein.

Bevor man jetzt die Renten noch weiter kürzt (nichts anderes ist die Anhebung des Rentenalters) sollten erstmal die Pensionen und Altersbezüge der Abgeordneten auf exakt die gleiche Weise wie Renten berechnet werden (also nichts da mit 70% vom letzten Bruttogehalt) und nach oben wie die Renten gedeckelt sein. Man kann für die bisherigen Pensionäre ja eine fiktive Einzahlung ins Rentensystem ansetzen, aufgrund der sie ihre Rente erhalten, und zumindest für die letzten 10 Berufsjahre nachträgliche Einzahlungen ins System einfordern. (Wer nicht zahlen kann, muss das nachweisen, aber die meisten Beamten bauen während ihrer Laufbahn ein nicht gerade kleines Vermögen auf.)

Und ebenso kann man sich auf EU-Ebene für eine Angleichung der Rentenaltersgrenze einsetzen. Es ist nämlich unklar, warum die Rentner in dem angeblich so reichen Deutschland länger arbeiten und dann auch noch kleinere Renten erhalten sollten als Rentner in Krisenländern wie Italien (und Italien dann noch aushelfen sollten, wenn es dank des klammen Staatshaushalts nach Solidarität ruft).

know-it-all schrieb am 11.06.2021:

Ich tauche auf, weil mich dieses unkonstruktive Rumgejammere, wie schlecht hier alles sei, einfach stört. Und du solltest mal bei den Fakten bleiben - weder habe ich behauptet, wir seien das beste Land der Welt, noch dass wir alle Millionäre sind. Kann es sein, dass du gerne leicht übertreibst?

Auch das Beispiel mit dem 600 EUR Rentner im Vergleich mit dem 4.000 EUR Lehrer ist, wie ich dargelegt habe, komplett konstruiert. Und selbst wenn man macht es keinen Sinn extreme Gegensätze (Kleinstrente Deutschland vs. Maximalrente) zu vergleichen.

Und wer Österreich als "Gegenbeispiel" anführt, der sollte eben auch erwähnen, dass dort der Beitragssatz noch höher ist als bei uns (22,x% vs. 18,x%) usw. Außerdem hat Österreich eine etwas günstigere Demographie, aber das kann sich in ein paar Jahrzehnten auch drehen und die lässt sich auch in Deutschland kurzfristig nicht ändern, denn es dauert nunmal 2 Jahrzehnte bis ein Kind frühstens zum Beitragszahler wird.

Was ich hingegen gerne akzeptiere und toleriere: wenn jemand meckert, aber auch mal konstruktive Lösungsvorschläge macht, wie man das Problem angehen kann. Das höre/llese ich hier aber in der Mehrheit nicht, sondern immer nur "die Abgabenlasst und Sozialabgaben sind zu hoch" und im nächsten Satz steht "die Renten hier sind aber zu niedrig!". Da passt einfach nicht zusammen.

Oben hatte mal jemand geschrieben:

Das erfüllt mein Kriterium als konstruktiver Lösungsvorschlag, auch wenn es natürlich nicht sehr populär in der Bevölkerung wäre...
Und für mich ein Grund heute jeden EUR, den ich übrig habe, zu investieren, um möglichst nachdem ich 60 bei Bedarf jederzeit die Freiheit habe, mir aus meinem Kapitel notfalls meine eigene Rente zu zahlen.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Beachtet bitte auch, dass ein höheres Bildungsniveau bei Besserverdienern auch meist teuer erkauft worden ist. Ich hatte z.B. 13 Jahre Schule (G8), Bundeswehr, 5 Jahre Bachelor/Master und dann nochmal 4 Jahre Promotion. Jetzt verdiene ich überdurchschnittlich, habe aber auch erst ab 30 ein gutes Gehalt bezogen. Davon habe ich dann erstmal meine Bafög Schulden abgezahlt und bin froh wenn ich jetzt aufschließe.

antworten
WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 12.06.2021:

Vergleiche mal die Mindestpension, die jeglicher Beamter nach 5 Jahren bekommt, mit der sogenannten Standardrente (Rente, die jemand mit Durchschnittseinkommen nach 45 Jahren erhält). Findest du es in Ordnung, dass jemand nach 45 Jahren Einzahlungen auf Durchschnittsniveau gerade Mal um die 1000€ netto erhält, also kaum mehr als Hartz 4 zum Leben hat (bei Hartz 4 werden ja Miete etc noch zusätzlich gezahlt)? Das bedeutet, dass die meisten Menschen hierzulande mit ihren Einzahlungen in die Rentenkasse keine anständige Altersvorsorge aufbauen können. Dass das problematisch ist, sollte eigentlich klar sein.

Bevor man jetzt die Renten noch weiter kürzt (nichts anderes ist die Anhebung des Rentenalters) sollten erstmal die Pensionen und Altersbezüge der Abgeordneten auf exakt die gleiche Weise wie Renten berechnet werden (also nichts da mit 70% vom letzten Bruttogehalt) und nach oben wie die Renten gedeckelt sein. Man kann für die bisherigen Pensionäre ja eine fiktive Einzahlung ins Rentensystem ansetzen, aufgrund der sie ihre Rente erhalten, und zumindest für die letzten 10 Berufsjahre nachträgliche Einzahlungen ins System einfordern. (Wer nicht zahlen kann, muss das nachweisen, aber die meisten Beamten bauen während ihrer Laufbahn ein nicht gerade kleines Vermögen auf.)

Und ebenso kann man sich auf EU-Ebene für eine Angleichung der Rentenaltersgrenze einsetzen. Es ist nämlich unklar, warum die Rentner in dem angeblich so reichen Deutschland länger arbeiten und dann auch noch kleinere Renten erhalten sollten als Rentner in Krisenländern wie Italien (und Italien dann noch aushelfen sollten, wenn es dank des klammen Staatshaushalts nach Solidarität ruft).

Und sowas wie dein Beitrag kommt dabei heraus, wenn man nur oberflächliche Informationen verarbeitet.

Wer bekommt denn die Mindestpension nach 5 Jahren? Richtig: Niemand.
Das dient einfach nur zur berechnung von Dienstunfähigkeitsansprüchen und gehört zur Alimentation, was insbesondere für Polizisten sehr wichtig ist.

Niemand geht nach fünf Jahren Dienst gesund in Pension, nicht annähernd. Du kannst frühestens mit 63 (kleine Abweichungen bspw. bei Polizei) in Pension und das höchste Höchstalter (unterscheidet sich bspw. nach Bundesländern) ist 50, um verbeamtet zu werden.
Also nicht nur, dass dein theoretisches Konstrukt nicht funktioniert, es hat noch dazu überhaupt nichts mit der Realität zu tun. Vor allem, weil fast alle Beamte (genau so wie fast alle Arbeitnehmer) ganz regulär viele Jahrzehnte arbeiten.

Mit so unqalifizierten Behauptungen macht ihr euch nur lächerlich, nichts anderes. Ich bin heilfroh, dass die direkte Demokratie in Deutschland so eingeschränkt ist. Kaum jemand hat das Wissen, die Reflektion und überhaupt die Motivation zur Themeneinarbeitung, um wichtige Themen auch nur im Ansatz qualifiziert beurteilen zu können.

Stattdessen werden irgendwelche Häppchen genommen, die man irgendwo gelesen oder gehört hat, ohne jeden Kontext und mit weiteren Halbwahrheiten vermengt und eine möglichst allgemeingültige Schulssfolgerung gezogen, die natürlich der absoluten Wahrheit entspricht.

antworten
WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

WiWi Gast schrieb am 12.06.2021:

Beachtet bitte auch, dass ein höheres Bildungsniveau bei Besserverdienern auch meist teuer erkauft worden ist. Ich hatte z.B. 13 Jahre Schule (G8), Bundeswehr, 5 Jahre Bachelor/Master und dann nochmal 4 Jahre Promotion. Jetzt verdiene ich überdurchschnittlich, habe aber auch erst ab 30 ein gutes Gehalt bezogen. Davon habe ich dann erstmal meine Bafög Schulden abgezahlt und bin froh wenn ich jetzt aufschließe.

Falsch, das ist selten teuer erkauft. Dein persönlicher Fall ist ein gutes Beispiel für absolute Ausnahmen. Die wenigsten Besserverdiener sind promoviert (natürlich mehr als bei Durchschnittsverdienern, aber immer noch irrelevant wenig) und Schulden sind auch eher selten - zumal die beim Bafög sehr niedrig gedeckelt sind.

Auf die heutige Zeit gemünzt sind es 12 Jahre Schule, keine Bundeswehr und drei bis fünf Jahre Studium, die die meisten genießen. Und auch wenn die Gehaltsangaben hier im Forum wahrscheinlich meist ausgedachte Wunschträume sind, kommt bei Wiwis doch ein stattliches Gehalt raus.
MINT-Absolventen haben immerhin meist noch einigen Fleiß zu zeigen (und auch häufiger zu promovieren). Fängst du früher an, bspw. nach der 10. Klasse eine Ausbildung und dann durchweg arbeiten, bist du in relativ geringene Einkommensklassen und/oder deutlich belastenderen Arbeitsbedingungen. Ausnahmen gibt es natürlich über all - sind aber eben Ausnahmen.

Im Regelfall ist das Gehalt von Besserverdienern nicht teuer erkauft, das ist Blödsinn was du behauptest.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Ich glaube eher du liest hier sehr oberflächlich. Wo bitte habe ich geschrieben, dass jeder Beamte nach 5 Jahren nach Lust und Laune in Pension gehen kann? Es geht einzig allein um den Pensionsanspruch, der in dieser Zeit entsteht.

Es ist so, dass bereits nach 5 Jahren ein Pensionsanspruch "erarbeitet" wird, der größer ist als bei Durchschnittsverdienern der Rentenanspruch nach 45 Jahren.
Wie wäre es, wenn du dir zum Vergleich mal die "Dienstunfähigkeitsansprüche" von nichtverbeamteten Arbeitnehmern, die nach 5 Jahren ausfallen, ansiehst.

Wie du selbst erwähnst, kann man noch in fortgeschrittenem Alter verbeamtet werden. Das heißt, auch Leute mit deutlich weniger als 45 Berufsjahren (Krankheit, Kinder, späte Verbeamtung) erlangen dennoch sehr leicht eine hohe Pension, die für normale Arbeitnehmer unerreichbar ist. Tut mir leid für dich, wenn du das für gerecht hältst.

P.S. Leute, die direkte Demokratie ablehnen und das Volk für zu dumm halten (oder sich selbst für zu schlau), haben Demokratie nicht verstanden.

Die Minister und übrigen Abgeordneten hierzulande demonstrieren im übrigen am laufenden Band, dass sie als Entscheidungsträger großteils unqualifiziert sind und weder über viel Wissen noch über Reflektionsvermögen verfügen. Sie werden ja auch nicht nach Qualifikation ausgewählt, sondern nach Klüngelei innerhalb ihrer Parteien.

WiWi Gast schrieb am 12.06.2021:

WiWi Gast schrieb am 12.06.2021:

Und sowas wie dein Beitrag kommt dabei heraus, wenn man nur oberflächliche Informationen verarbeitet.

Wer bekommt denn die Mindestpension nach 5 Jahren? Richtig: Niemand.
Das dient einfach nur zur berechnung von Dienstunfähigkeitsansprüchen und gehört zur Alimentation, was insbesondere für Polizisten sehr wichtig ist.

Niemand geht nach fünf Jahren Dienst gesund in Pension, nicht annähernd. Du kannst frühestens mit 63 (kleine Abweichungen bspw. bei Polizei) in Pension und das höchste Höchstalter (unterscheidet sich bspw. nach Bundesländern) ist 50, um verbeamtet zu werden.
Also nicht nur, dass dein theoretisches Konstrukt nicht funktioniert, es hat noch dazu überhaupt nichts mit der Realität zu tun. Vor allem, weil fast alle Beamte (genau so wie fast alle Arbeitnehmer) ganz regulär viele Jahrzehnte arbeiten.

Mit so unqalifizierten Behauptungen macht ihr euch nur lächerlich, nichts anderes. Ich bin heilfroh, dass die direkte Demokratie in Deutschland so eingeschränkt ist. Kaum jemand hat das Wissen, die Reflektion und überhaupt die Motivation zur Themeneinarbeitung, um wichtige Themen auch nur im Ansatz qualifiziert beurteilen zu können.

Stattdessen werden irgendwelche Häppchen genommen, die man irgendwo gelesen oder gehört hat, ohne jeden Kontext und mit weiteren Halbwahrheiten vermengt und eine möglichst allgemeingültige Schulssfolgerung gezogen, die natürlich der absoluten Wahrheit entspricht.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Besser wäre es die Bematenpensionen auf das Niveau der GRV zu setzen und nicht diese unheimlichen Bezüge wie in den 60ies weiter aufrecht zu erhalten.

Hier gibt es solch eine Schere in der Bevölkerung es ist nicht mehr feierlich.

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WiWi Gast

"Zweite" Beitragsbemessungsgrenze GRV sinnvoll?

Ich halte die Auszahlungen aus der GRV für grundsätzlich hoch genug.

Statt der Grundsicherung und der Grundrente würde ich aber im unterne Bereich ein anderen System vorschlagen, sagen wir mal bei 0 RP bliebt es wie bisher bei der Grundsicherung und bei 40 RP bliebt es auch wie bisher und für alles dazwischen gibt es dann einen linear steigenden betrag von Grundsicherung bis Rente mit 40RP in Abhängigkeit von den bisher erzielten RP 8von 0 bis 40).

So werden nicht Leute mit 20 oder 25 RP denen gleich gestellt, die in ihrem Leben nicht einen Cent in die GRV eingezahlt hatten und man spart sich iregndwelche willkürlichen, teils absurden und komplexen Regeln bei der Grundrente, wo jmd mit 35 Beitragsjahren dann u.U. fast doppelt soviel bekommt wie ein anderer mit 34 Beitragsjahren und demselben Job und mache durch das System mehr Rente als seinerzeit Lohn bekommen.

Eine Umverteilung von oben nach unten in der GRV erfolgt sowieso, insbesondere durch die 100 Milliarden Euro jährlichem Steuerzuschuss zur GRV aus dem Bundeshaushalt. (Tendenz stark steigend)
Um den Bedarf an Zuschüssen zu reduzieren würde ich das Eintrittsalter in die GRV auf 68, evtl 69 Jahre anheben.
Leute mit körperlich anstrengden Jobs z.B. auf dem Bau und in der Pflege brauchen bereits im Job zum einen schon in jungen Jahren training und verpflichtende Kurse, wie man den Körper bestmöglich schont und entsprechende technische Hilfen wie Exoskelttte oder Roboter, um sich eben nicht die Gesundheit zu ruinieren.
Ziel kann noch nicht der gesundheitlich ruinierte Frührenter mit 60 sein, sondern Ziel soll sein, dass auch diese Leute mit 80 noch gesund sein können.

---

Für die Mittelschicht und Besserverdiener reicht die GRV nicht aus um den Lebensstandard zu halten. In meinen Augen soll sie das auch nicht, das ist jetzt seit über 20 Jahren so bekannt.

Hier sehe ich Verbesserungspotenziae bei der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge. Für die 2. Säule wäre das eine drigedne Reform von Risetr, Rürup & Co (auf den Leitzins hat die Regierung zum Glück ja keinen Einfluss, ein Zins von 2-3% wüde natürlich auch sehr helfen) und in der 3. Säule braucht es ein Aktiendepot, das bis zu einem gewissen Betrag bei Entnahme nach dem x. Lebensjahr dann steuerfei oder steuerbegünstigt ist und Aufklärung schon in jungen Jahren dazu, wie das mit dem Akienmarkt so funktioniert.

Wenn der Staat selber auch einen "Staatsfonds" auflegen will, meinetwegen.

Im Ausgleich dazu würde ich umweltschädliche Subventionen wie Eigenheimförderungen (direkte und indirekte) sowie die Pendlerpauschale abschaffen, in Zeiten von Klimaschutz sind diese Subventionen völlig aus der Zeit gefallen und schlichtweg volkswirtschaftlich schädlich.

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